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   VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18   

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VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18 (https://dejure.org/2019,20348)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.01.2019 - 3 K 757/18 (https://dejure.org/2019,20348)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 3 K 757/18 (https://dejure.org/2019,20348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 2 SchülerföG SL 2009, Art 12 Verf SL, Art 3 Abs 1 GG, Art 97 Nr 3 Verf SL, § 2 Abs 1 SchülerföG SL 2009
    Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes der Schulbuchausleihe; isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können [Vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 -1 BvR 981/17 u.a.-, juris und BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N;] .

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 m.w.N.].

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Gesetzgeber im Bereich der hier in Rede stehenden gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.] .

    Erforderlich ist vielmehr ein darüber hinausgehender sachlicher Differenzierungsgrund [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.].

  • VG Saarlouis, 19.02.2009 - 11 K 263/08

    Bemessung der Sozialpauschale im Rahmen der Schülerförderung

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Auf das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten wird entgegen der bis zum Jahre 2009 gültigen Rechtslage nicht mehr abgestellt [Vgl. ausführlich zu dieser Rechtslage nur Urteil der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 19.02.2009 -11 K 263/08-, juris].

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, da auf die Leistungen nach dem Schülerförderungsgesetz weder auf grundrechtlicher Basis noch aufgrund des Sozialstaatsprinzips ein unmittelbarer Anspruch besteht, sondern sich dieser ausschließlich aus der gesetzlichen Regelung, dem Schülerförderungsgesetz, und nur in den Grenzen dieser Regelung ergibt [Vgl. so schon das Urteil des VG des Saarlandes vom 19.02.2009 -11 K 263/08-, juris].

  • VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 660/08

    Darlegungslast und zum Darlegungsumfang bei behauptetem unbewussten Drogenkonsum

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Rspr. des VG des Saarlandes, vgl. nur Urteile vom 18.06.2009 -10 K 152/09- und vom 18.09.2009 -10 K 660/08-, m.w.N.].
  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 1788/09

    Gebührenforderung wegen Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Als eine wesentliche Verfahrensvorschrift in diesem Sinne ist dabei etwa der Anspruch eines Beteiligten im Widerspruchsverfahren auf rechtliches Gehör anzusehen, so dass als Verletzung des rechtlichen Gehörs insbesondere auch die sachlich unbegründete Ablehnung der Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss in Betracht kommt [Vgl. nur VG des Saarlandes, Urteil vom 28.10.2010 -10 K 1788/09-, juris].
  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 152/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Rspr. des VG des Saarlandes, vgl. nur Urteile vom 18.06.2009 -10 K 152/09- und vom 18.09.2009 -10 K 660/08-, m.w.N.].
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können [Vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 -1 BvR 981/17 u.a.-, juris und BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N;] .
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und diese nicht sehr intensiv belasten [BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 , jeweils m.w.N., juris].
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Gesetzgeber, soweit er eine Leistung freiwillig gewährt, grundsätzlich auch finanzpolitische Erwägungen berücksichtigen und haushaltsmäßig begrenzte öffentliche Mittel gezielt - unter Bevorzugung einzelner und Benachteiligung anderer Personengruppen - einsetzen darf [Vgl. BVerfG, Urteile vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84 und 1 BvL 16/84 - BVerfGE 75, 40 und vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90 und 1 BvR 761/91 - BVerfGE 87, 1 ].
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18
    Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Gesetzgeber, soweit er eine Leistung freiwillig gewährt, grundsätzlich auch finanzpolitische Erwägungen berücksichtigen und haushaltsmäßig begrenzte öffentliche Mittel gezielt - unter Bevorzugung einzelner und Benachteiligung anderer Personengruppen - einsetzen darf [Vgl. BVerfG, Urteile vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84 und 1 BvL 16/84 - BVerfGE 75, 40 und vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90 und 1 BvR 761/91 - BVerfGE 87, 1 ].
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

  • BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13

    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif;

  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach §

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 2 A 140/19

    Elektronischer Rechtsverkehr: Zustellung und Wiedereinsetzungsantrag

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Januar 2019 - 3 K 757/18 - wird verworfen.

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.1.2019 ergangenem Urteil - 3 K 757/18 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • OVG Saarland, 28.06.2019 - 2 A 219/19

    Zur Anhörungsrüge im elektronischen Rechtsverkehr

    Mit Beschluss vom 24.6.2019 - 2 A 140/19 - hat der Senat den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren abgelehnt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.1.2019 - 3 K 757/18 - verworfen.
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